Praxisgebühr
Die Bezeichnung "Praxisgebühr" ist irreführend, denn der einbehaltene Betrag verbleibt nicht in unserer Praxis, sondern wird ohne Abzug direkt an Ihre Krankenversicherung weitergeleitet.
Für den organisatorischen Aufwand (Kassieren, Wechseln, Abrechnen, Einzahlen) gibt es zwar keine Vergütung, dennoch bieten wir Ihnen gerne an, bei uns die Praxisgebühr zu zahlen und von uns alle notwendigen Überweisungen zu bekommen. Denn für die ausgestellten Überweisungsscheine bekommen wir später einen Arztbericht über Ihre Behandlung.
Wenn Sie die Praxisgebühr bereits anderswo gezahlt haben, benötigen wir eine Überweisung (zur Allgemeinmedizin oder Psychotherapie).
Denn immer wenn Sie unsere Dienste ohne Abgabe einer Überweisung in Anspruch nehmen, wird uns automatisch durch die Kassenärztliche Vereinigung am Quartalsende der Betrag von 10 Euro abgezogen. Dies geschieht auch dann, wenn wir von Ihnen gar keine 10 Euro erhalten haben.
Seit einiger Zeit können Versicherte gesetzlicher Krankenversicherungen durch die Teilnahme an Hausarztverträgen ganz oder teilweise die Praxisgebühr einsparen.